Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und deren Geltungsbeginn im Mai 2018 verlangt eine Anpassung der medienrechtlichen Datenschutzbestimmungen an die neuen Vorgaben. Dabei muss dem hohen Stellenwert der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Presse-, Rundfunk- und Medienfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 11 EU-Grundrechtecharta für die freiheitliche demokratische Grundordnung ebenso Rechnung getragen werden wie dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 EU-Grundrechtecharta.