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Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
(MSRL) – Veröffentlichung von
Berichtsentwürfen zum Meeresschutz für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bremen
Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.
Als erste Verfahrensschritte sind für Nord- und Ostsee je drei Berichte zu verfassen.
Die entsprechenden Berichtsentwürfe liegen vor. Gemäß Artikel 19 der MSRL und § 45i des Wasserhaushaltsgesetzes sind diese von den zuständigen Behörden zu veröffentlichen. Innerhalb von sechs Monaten kann die Öffentlichkeit zu den Unterlagen Stellung nehmen.
Eine Auftakt-Veranstaltung zur Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird am 14. Oktober 2011 in Hamburg stattfinden.
Die Dokumente werden ab dem 14. Oktober 2011 auf der Internetseite www.meeresschutz.info veröffentlicht. Auf dieser Seite wird ein Formular angeboten, mit dem die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift zu übermitteln. Darüber hinaus liegt je ein Exemplar der Berichte beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Raum D 207, Hanseatenhof 5, 28195 Bremen, zur Einsicht aus.
Bremen, den 10. Oktober 2011
Der Senator für Umwelt,
Bau und Verkehr