Das Amt für Straßen und Verkehr hat die erste Stufe der Untersuchung und Auswertung der im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2016 vorgegebenen Änderungen hinsichtlich der Anordnung von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen abgeschlossen (sog. Umsetzungsstufe I).