Die dienstliche Fortbildung wird durch vielseitige ressort- und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Senatorin für Finanzen bezogen auf Grundlagen-, Querschnitts-, Kommunikations- und Führungsqualifikationen durch ausbildungsergänzende Qualifizierung (Einführungsfortbildung) und zur Erhaltung und Erweiterung der für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen (Anpassungs- bzw. Förderungsfortbildung) gefördert und unterstützt, soweit sie nicht einzelnen Behörden obliegt oder bei anderen Einrichtungen angeboten wird.