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Das Land Niedersachsen,
vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Inneres und Sport
und die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Inneres und Sport,
schließen nachfolgende Vereinbarung:
Präambel
Größere Gefahren- und Schadenslagen sowie Katastrophen, Anschlagsszenarien und Amoktaten führen regelmäßig zu einem hohen Informationsbedürfnis in der Bevölkerung. Gleichermaßen ist mit einem hohen Hinweisaufkommen aus der Bevölkerung zu rechnen. Dementsprechend ist eine Kanalisierung und Bündelung von Anfragen und sachdienlichen Hinweisen erforderlich.
Beide Partner sind der Überzeugung, durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und enge Kooperation der Polizeibehörden beider Länder neben Möglichkeiten der Kostenoptimierung insbesondere auch die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung länderübergreifend zu stärken.
(1) Das Land Niedersachsen hat eine Personenauskunftsstelle eingerichtet. Sie gewährleistet eine Datenerfassung, um
Angehörigen von Schadensopfern, auch von Vermissten, möglichst schnell Auskunft erteilen zu können,
den Verwaltungs- und Katastrophenschutzbehörden sowie anderen autorisierten Institutionen und Unternehmen die Erstellung eines einheitlichen Lagebildes und die Wahrnehmung eigener Aufgaben zu ermöglichen sowie
durch Erhebung und Zusammenführung weiterer Informationen die
Ermittlung des Aufenthalts und der Identität von Verletzten
Identifizierung von Getöteten sowie
Sachverhaltsaufklärung
zu unterstützen.
(2) Darüber hinaus obliegt ihr die Erfassung weiterer Daten zur Gewährleistung einer polizeilichen Ermittlungsaufnahme (Hinweisaufnahme) mit dem Ziel, Abfragen und / oder Auskünfte zu ermöglichen sowie die entgegengenommenen Hinweisdaten entsprechend weiterzuleiten.
(1) Im Fall einer unter § 1 Absatz 1 beschriebenen Lage ermöglicht das Land Niedersachsen der Freien Hansestadt Bremen auf Anforderung die Nutzung der Personenauskunftsstelle. Erforderliche Hinweise zur Organisation der Personenauskunftsstelle für den Betrieb in Bremen werden durch die Freie Hansestadt Bremen in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen in einem gesonderten Betriebskonzept festgelegt. Die jeweiligen obersten Dienstbehörden sind zu beteiligen.
(2) Die Partnerländer nutzen die Software GSL.net in der jeweils aktuellen Version. Die Verwaltung des jeweiligen Datensatzes obliegt dem einsatzführenden Land.
(3) Beide Partnerländer sichern sich die größtmögliche personelle Unterstützung bei dem Betrieb der Personenauskunftsstelle zu.
(4) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt grundsätzlich dem einsatzführenden Land.
Eine Anforderung der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen erfolgt fernmündlich vorab über das Lagezentrum des Senators für Inneres und Sport in Bremen an das Lagezentrum des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und nachfolgend mit formeller Nachricht unter nachrichtlicher Beteiligung der Polizeidirektion Hannover.
(1) Diese Vereinbarung bedarf der Ratifikation durch die Freie Hansestadt Bremen. Die Ratifikationsurkunde ist dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zuzuleiten. Das Abkommen tritt sobald die Ratifikation erfolgt ist in Kraft.*
(2) Das Abkommen kann unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Für die Freie Hansestadt Bremen | Für das Land Niedersachsen |
Der Senator für Inneres und Sport | Für den niedersächsischen Ministerpräsidenten |
Bremen, den 3. September 2012 | Hannover, den 9. August 2012 |
im Original gez. | im Original gez. |
Herr Senator Ulrich Mäurer | Herr Innenminister Uwe Schünemann |
Entsprechend der Bekanntmachung vom 27.07.2016 (Brem.GBl. S. 431) tritt die Vereinbarung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 am 29.06.2016 in Kraft.