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- Vereinbarung zum Hinweis auf den Denkmalschutz im Liegenschaftskataster
Vereinbarung zum Hinweis auf den Denkmalschutz im Liegenschaftskataster
Kurzbeschreibung
Auf den Denkmalschutz ist im Liegenschaftskataster nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Vermessungs- und Katastergesetz hinzuweisen. Dem Denkmalschutz unterliegen Kulturdenkmäler nach § 2 BremDSchG und Grabungsschutzgebiete nach § 17 BremDSchG.
Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
GeoInformation Bremen