Ende des Jahres 2004 wurde die Abgabenordnung geändert. In § 139a wird bestimmt, dass das Bundeszentralamt für Steuern jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zuteilt, das bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben ist. Hierfür ist eine Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. In § 139b AO werden die Details dieser Datenübermittlung festgelegt. Die Finanzministerkonferenz hat beschlossen, dass hierfür das Projekt OSCI XMeld um die Datenübermittlung gemäß § 139b AO zu erweitern ist. Sie erklärte sich bereit, die dafür erforderlichen Kosten zu tragen. Daraufhin wurde eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen. Das Projekt wurde um ein Jahr (bis 31.12.2006) verlängert.