Sie sind hier:
- Verfassungsrechtliche Anforderungen bei automatisierter Datenanalyse durch Polizei und Nachrichtendienste beachten!
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei automatisierter Datenanalyse durch Polizei und Nachrichtendienste beachten!
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023
Kurzbeschreibung
Mit Urteil vom 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtliche Weichen für den behördlichen Einsatz von automatisierten Datenanalysen / ‐auswertungen gestellt (‐ 1 BvR 1547/19 ‐und ‐1 BvR 2634/20 ‐). Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gewicht des mit der Datenanalyse verbundenen Grundrechtseingriffs insbesondere durch Art und Umfang der zu verarbeitenden Daten und die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt wird.
Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz