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„Verlängerte Antragsfrist zur Stiftung Anerkennung und Hilfe nutzen“
Zielgruppe: Behinderte Menschen, die Leid und Unrecht in Psychiatarie und Einrichtungen der Behindertenhilfe erlitten haben
Kurzbeschreibung
Behinderte Menschen, die Leid und Unrecht in der Psychiatrie und in Einrichtungen der Behindertenhilfe erlitten haben, können Unterstützung aus der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in Anspruch nehmen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle