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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2023

Veröffentlichungsdatum:31.01.2023 Inkrafttreten15.02.2023
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.02.2023 bis 31.12.2023Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 60

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2023
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2023
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2023
Vom 31. Januar 2023
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.02.2023 bis 31.12.2023

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2020 (Brem.GBl. S. 7) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Öffnungstage

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 2. April 2023

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzem Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

2.

am 7. Mai 2023

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,

b)

im Ortsteil Osterholz,

3.

am 11. Juni 2023

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzem Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

4.

am 25. Juni 2023

a)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

b)

im Ortsteil Kirchhuchting,

5.

am 2. Juli 2023

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

6.

am 24. September 2023

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

7.

am 8. Oktober 2023

a)

im Ortsteil Osterholz,

b)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,

c)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

8.

am 29. Oktober 2023

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzem Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

9.

am 5. November 2023

a)

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

b)

im Ortsteil Kirchhuchting.


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§ 2
Grundlage

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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