Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.12.2024 bis 30.11.2029
§ 1
Straßenprostitution
(1) Es ist verboten, im Gebiet der Stadt Bremerhaven auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, in öffentlichen Anlagen und an sonstigen Orten, die von dort aus eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.
(2) Von diesem Verbot ist die Lessingstraße zwischen Hafenstraße und der Potsdamer Straße ausgenommen.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2029 außer Kraft.
Einzelansicht Seitenanfang