Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang einer einjährigen Berufsfachschule in Verbindung mit einer Berufsausbildung und dem Abschluss der Fachhochschulreife vom 31. Juli 2000
Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang einer einjährigen Berufsfachschule in Verbindung mit einer Berufsausbildung und dem Abschluss der Fachhochschulreife vom 31. Juli 2000
Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang einer einjährigen Berufsfachschule in Verbindung mit einer Berufsausbildung und dem Abschluss der Fachhochschulreife Vom 31. Juli 2000
Änderungshistorie
Änderungen
1.
mehrfach geändert durch Verordnung vom 19.04.2002 (Brem.GBl. S. 95)
2.
§ 28 geändert durch Artikel 1 Nr. 109 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)
3.
§ 28 geändert durch Artikel 1 Abs. 84 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)