Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach § 33 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2011
Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach § 33 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes