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  • Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach § 33 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2011

Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach § 33 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes

Fundstelle
Brem.GBl. 2011, 195
Gliederungsnummer:
221-b-5
Abkürzung:
HSchulG§33Abs5V BR 2010
Ressort
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Kinder und Bildung
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