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Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 01.04.2020 bis 31.12.2020

Veröffentlichungsdatum:22.05.2020 Inkrafttreten28.08.2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.08.2020 bis 31.12.2020Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 12. August 2020 (Brem.GBl. S. 839)
Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 345

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juris-Abkürzung: AltHfBRHLSchl1V BR 2020
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AltHfBRHLSchl1V BR 2020
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen,
Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 01.04.2020 bis 31.12.2020
Vom 18. März 2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.08.2020 bis 31.12.2020
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 12. August 2020 (Brem.GBl. S. 839)

Auf Grund des § 9a des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Februar 2020 (Brem.GBl. S. 7) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

§ 1

Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 24. Mai 2020, 7. Juni 2020, 5. Juli 2020, 12. Juli 2020, 19. Juli 2020, 26. Juli 2020, 2. August 2020, 9. August 2020, 16. August 2020, 23. August 2020, 30. August 2020, 6. September 2020, 13. September 2020, 20. September 2020 und 27. September 2020, 4. Oktober 2020, 11. Oktober 2020, 18. Oktober 2020, 25. Oktober 2020 von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 18. März 2020

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister


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