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Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Veröffentlichungsdatum:20.11.2024 Inkrafttreten11.12.2024
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 1062
Zitiervorschlag: "Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 vom 20. November 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 1062)"

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juris-Abkürzung: AltHfBRHLSchlV BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AltHfBRHLSchlV BR 2025
Ausfertigungsdatum:20.11.2024
Gültig ab:11.12.2024
Gültig bis:31.12.2025
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 1062
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Vom 20. November 2024
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.12.2024 bis 31.12.2025

Aufgrund des § 9a des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

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§ 1

Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 1. Juni 2025, 29. Juni 2025, 6. Juli 2025, 13. Juli 2025, 20. Juli 2025, 27. Juli 2025, 3. August 2025, 10. August 2025, 17. August 2025, 24 August 2025, 31. August 2025, 7. September 2025, 14. September 2025, 21. September 2025, 28. September 2025, 5. Oktober 2025, 12. Oktober 2025, 19. Oktober 2025, 26. Oktober 2025 und am 9. November 2025 von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

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§ 2

Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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