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Verordnung über den Verwaltungskostenbeitrag nach dem Bremischen Hochschulgesetz

Veröffentlichungsdatum:28.11.2024 Inkrafttreten30.11.2024
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 1025
Zitiervorschlag: "Verordnung über den Verwaltungskostenbeitrag nach dem Bremischen Hochschulgesetz vom 28. November 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 1025)"

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juris-Abkürzung: HSchulVwKostBeitrV BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HSchulVwKostBeitrV BR 2024
Ausfertigungsdatum:28.11.2024
Gültig ab:30.11.2024
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 1025
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Verwaltungskostenbeitrag nach dem Bremischen Hochschulgesetz
Vom 28. November 2024
Zum 03.01.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 109a Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305, 311), wird verordnet:

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§ 1

Der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 109a Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes beträgt ab dem Sommersemester 2025 für jedes Semester 63 Euro.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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