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Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen (NSP-V) vom 22. Dezember 2005

Amtliche Abkürzung:NSP-V
Ausfertigungsdatum:22.12.2005
Gültig ab:01.08.2005
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2006, 30
Gliederungs-Nr:223-n-4
Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler
nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen
(NSP-V)
Vom 22. Dezember 2005

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 15.11.06 (Brem.GBl. S. 470)*

2.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 26.06.09 (Brem.GBl. S. 277, Berichtigung vom 15. September 2011 (Brem.GBl. S. 395))

3.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

4.

§ 26 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.10.2014 (Brem.GBl. S. 422)

5.

mehrfach geändert, § 25 neu gefasst durch Verordnung vom 16.04.2015 (Brem.GBl. S. 298)

6.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Fußnoten

*

Diese Verordnung gilt gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 15.11.06 (Brem.GBl. S. 470) erstmals für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen, die zum 1. August 2006 in die Qualifikationsphase eingetreten sind.

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