Verordnung über die Anforderungen für die Ausbildung an staatlich anerkannten Pflegeschulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung im Land Bremen nach dem Pflegeberufegesetz vom 2. Januar 2020
Verordnung über die Anforderungen für die Ausbildung an staatlich anerkannten Pflegeschulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung im Land Bremen nach dem Pflegeberufegesetz vom 2. Januar 2020
Verordnung über die Anforderungen für die Ausbildung an staatlich anerkannten Pflegeschulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung im Land Bremen nach dem Pflegeberufegesetz Vom 2. Januar 2020
Änderungshistorie
Änderungen
1.
mehrfach geändert durch Verordnung vom 04.12.2020 (Brem.GBl. S. 1621)