Sie sind hier:
  • Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes vom 10. Februar 2009

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes vom 10. Februar 2009

juris-Abkürzung:PolArbZV BR 2009
Ausfertigungsdatum:10.02.2009
Gültig ab:01.03.2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 41
Gliederungs-Nr:2040-h-4
Verordnung über die Arbeitszeit
der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes
Vom 10. Februar 2009*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 10 aufgehoben durch Verordnung vom 07.01.2014 (Brem.GBl. S. 13)

2.

§§ 4, 5 und 9 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

3.

§ 9 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.08.2019 (Brem.GBl. S. 602)

4.

§§ 3 und 6 aufgehoben, alter § 4 wird neuer § 3, alte §§ 2, 5 und 8 als §§ 2, 4 und 6 neu gefasst, alte §§ 7 und 9 werden geändert und zu neuen §§ 5 und 7 durch Verordnung vom 01.10.2024 (Brem.GBl. S. 801)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes vom 10. Februar 2009
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.