Sie sind hier:
  • Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht vom 20. November 2001

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht

Veröffentlichungsdatum:05.12.2001 Inkrafttreten01.03.2017 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.02.2017 (Brem.GBl. S. 90)
Fundstelle Brem.GBl. 2001, S. 370
Gliederungsnummer:211-a-2
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht vom 20. November 2001 (Brem.GBl. 2001, S. 370), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. February 2017 (Brem.GBl. S. 90)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: NamÄndZustBehBestV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 211-a-2
juris-Abkürzung:NamÄndZustBehBestV BR
Ausfertigungsdatum:20.11.2001
Gültig ab:06.12.2001
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 370
Gliederungs-Nr:211-a-2
Verordnung über die Bestimmung der
zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht
Vom 20. November 2001
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.02.2017 (Brem.GBl. S. 90)

Aufgrund des § 13a Satz 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 § 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942, 2964) geändert worden ist, und des Artikels I § 2 Abs. 3 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 11 der Verordnung vom 18. April 1975 (BGBl. I S. 967) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Namensänderungsrecht vom 11. September 2001 (Brem.GBl. S. 315) wird verordnet:

§ 1

Zuständige Behörde für

1.

die Annahme von Anträgen auf Änderung von Familiennamen und Vornamen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 11 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen,

2.

die Änderung von Familiennamen und Vornamen nach §§ 6 und 11 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen,

3.

die verbindliche Feststellung von Familiennamen nach § 8 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen,

4.

die Veröffentlichung nach Artikel I § 2 Abs. 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen,

5.

das Verfahren nach erfolgter Namensänderung oder Namensfeststellung gemäß § 9 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

ist in der Stadtgemeinde Bremen das Bürgeramt, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) (Aufhebungsanweisungen)

Bremen, den 20. November 2001

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.