Sie sind hier:
  • Verordnung über die Bestimmung eines höheren Grundbetrages nach § 86 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 29. April 2008

Verordnung über die Bestimmung eines höheren Grundbetrages nach § 86 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Veröffentlichungsdatum:14.05.2008 Inkrafttreten23.12.2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.12.2016 bis 31.12.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.12.2016 (Brem.GBl. S. 913)
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 118
Gliederungsnummer:2161-a-3

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: SGB12§86V BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2161-a-3
juris-Abkürzung:SGB12§86V BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2161-a-3
Verordnung über die Bestimmung eines höheren Grundbetrages
nach § 86 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Vom 29. April 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.12.2016 bis 31.12.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.12.2016 (Brem.GBl. S. 913)

Aufgrund des § 11 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 30. April 2007 (Brem.GBl. S. 315) verordnet der Senat:

§ 1

Der für die Einkommensgrenze nach § 85 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgebliche Grundbetrag in Höhe des zweifachen Eckregelsatzes wird für die Leistungen des Sonderfahrdienstes zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben für körperlich schwerstbehinderte Menschen nach § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch um den Betrag des einfachen Eckregelsatzes erhöht.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 29. April 2008

Der Senat


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.