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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2004 (Brem.GBl. S. 189) in Verbindung mit § 151 Abs. 3 Satz 1 des Bremischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2004 (Brem.GBl. S. 45 - 2180-a-1) wird verordnet:
Für Erklärungen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr wird das dieser Verordnung als Anlage 1 beiliegende Muster eines amtlichen Vordruckes festgelegt.
Gewässerbenutzerin oder Gewässerbenutzer (Name/Firma, PLZ, Ort, Straße, Telefon) |
An (zuständige Wasserbehörde) | Zutreffendes bitte ankreuzen |
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| oder ausfüllen |
| Für jede Erlaubnis oder Bewilligung ist jeweils eine Erklärung gesondert auszufüllen! |
Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr
(§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr - BremWEGG -) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. April 2004 (Brem.GBl. S. 189))
1.
Angaben zur Berechnung der Wasserentnahmegebühr für das Jahr 20 |
1.1 Rechtsgrundlage für die Wasserentnahme
o Erlaubnis | vom: | Az.: |
Bewilligung | vom: | Az.: |
Altes Recht | vom: | Az.: |
ohne |
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Ergänzungen / Nachträge, Änderungsbescheide
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1.2 Art und Menge der Wasserentnahme im Kalenderjahr 20
Grundwasser | m³ |
Oberflächenwasser aus der Weser, Lesum und den Häfen | m³ |
Oberflächenwasser aus den übrigen oberirdischen Gewässern | m³ |
1.3 Nachweis der entnommenen Wassermenge
Die Wassermenge wurde gemessen (geeichter, dem Stand der Technik entsprechender Wassermengenzähler) |
wie folgt ermittelt: |
2. Berechnung der Wasserentnahmegebühr
2.1 für die Entnahme aus dem Grundwasser
Entnahmezweck | Menge m³ | € / m³ | € |
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I. Öffentliche Wasserversorgung |
| 0,05 |
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II. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser | |||
zur Grundwasserabsenkung |
| 0,025 |
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zur Kühlung |
| 0,025 |
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zur Beregnung und Berieselung |
| 0,005 |
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zur Fischhaltung |
| 0,0025 |
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zu sonstigen Zwecken |
| 0,06 |
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| Gebührenschuld |
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2.1.1. Ermäßigung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser gemäß § 7 BremWEGG
a) Ein Antrag auf Ermäßigung der Gebühr wird gestellt | b) Ein Antrag auf Ermäßigung der Gebühr wurde gestellt | ||||
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ja | nein | ja | nein | ||
Der Antrag zu b) wurde beschieden durch (Behörde, Geschäftszeichen, Datum) |
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Der Antrag zu b) wurde nicht beschieden |
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Die Anspruchsvoraussetzungen für die Ermäßigung der Gebühr werden wie folgt nachgewiesen: (ggf. auf besonderem Blatt erläutern) |
Für nachfolgende Entnahmezwecke wird/wurde die Ermäßigung um 75 % beantragt: | Gebührenschuld, (Übertrag von Ziff. 2.1.): € | ||
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zur Grundwasserabsenkung |
m³ x 0.01875 € |
abzüglich | |
zur Kühlung | m³ x 0.01875 € |
abzüglich | |
zur Beregnung und Berieselung | m³ x 0.00375 € |
abzüglich | |
zur Fischhaltung | m³ x 0,001875 € |
abzüglich | |
zu sonstigen Zwecken | m³ x 0,045 € | abzüglich |
2.2. für die Entnahme aus dem Oberflächenwasser
Entnahmeort | Menge in m³ | €./m³ | Gebührenschuld |
---|---|---|---|
Weser, Lesum oder Häfen |
| 0.005 €/m³ bis 500 Mio m³ jährlich |
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übrige oberird. Gewässer |
| 0,003 €/m³ über 500 Mio m³ jährlich |
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2.3. Verrechnung der Investitionskosten für einen ab dem 30. März 2004 durchgeführten Einbau von Messgeräten, die dem Stand der Technik entsprechen, mit der zu entrichtenden Gebühr für die Wasserentnahme gemäß § 8 Abs. 2 BremWEGG
Höhe der Investitionskosten: |
ein Antrag auf Verrechnung mit der Gebühr wird hiermit gestellt, | |
Nachweis ist beigefügt | Nachweis wird nachgereicht |
| Gebührenschuld aus 2.1. oder 2.2. |
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| abzüglich Verrechnung nach 2.3. |
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| verbleibende Gebührenschuld |
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2.4. Auf die Gebührenschuld wurden Vorauszahlungen in Höhe von € entrichtet |
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| Erstattungsbetrag | |
| zu zahlender Betrag |
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Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf
Konto-Nr.: | Kreditinstitut | Bankleitzahl |
3.
Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 20 |
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Für das Kalenderjahr 20 |
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1. ist von einer Wasserentnahme in Höhe des Vorjahres auszugehen | |||
2. wird die Wasserentnahme erheblich geringer ausfallen | |||
3. wird eine Wasserentnahme nicht erfolgen | |||
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Begründung (falls Abweichungen vom Vorjahr) | |||
__________________________________________________ | |||
__________________________________________________ | |||
__________________________________________________ | |||
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Es wir daher gemäß § 5 Abs. 3 BremWEGG beantragt, | |||
für die Vorauszahlungen eine Wassermenge | |||
von insgesamt | m³ zu Grunde zu legen; | ||
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eine Befreiung von den Vorauszahlungen zu gewähren. | |||
4.
Ort, Datum, Unterschrift |
Prüfvermerk (nur von der zuständigen Behörde auszufüllen) |