Verordnung über die Kontrolle der Mindestentgeltvereinbarungen nach Abschnitt 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch die Sonderkommission und die Einrichtung eines Registers über die von der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Bremen auszuschließend
Verordnung über die Kontrolle der Mindestentgeltvereinbarungen nach Abschnitt 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch die Sonderkommission und die Einrichtung eines Registers über die von der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Bremen auszuschließenden Unternehmen (Mindestentgeltkontrollverordnung)