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Aufgrund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) verordnet der Magistrat:
In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Abs. 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
im Stadtteil Wulsdorf
am 20. April, 18. Mai und 5. Oktober 2008
jeweils von 12 bis 17 Uhr,
im Stadtteil Geestemünde
am 4. Mai und 28. September 2008
jeweils von 12 bis 17 Uhr,
im Stadtteil Mitte
am 25. Mai, 20. Juli und 21. September 2008
jeweils von 13 bis 18 Uhr,
im Stadtteil Lehe
am 24. August 2008
von 12 bis 17 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.