Verordnung über die Verbindlicherklärung des Teilabfallbeseitigungsplanes des Landes Bremen für Anlagen im Bereich der Stadtgemeinde Bremen, die der Lagerung oder Behandlung von Autowracks oder Altreifen dienen vom 27. Januar 1984 in der unter dem 12. Mai
Verordnung über die Verbindlicherklärung des Teilabfallbeseitigungsplanes des Landes Bremen für Anlagen im Bereich der Stadtgemeinde Bremen, die der Lagerung oder Behandlung von Autowracks oder Altreifen dienen vom 27. Januar 1984 in der unter dem 12. Mai 1986 fortgeschriebenen Fassung