Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.12.1995 bis 07.12.2006
Aufgrund des § 5 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1988 (Brem.GBl. S. 241 - 2129-e-1), das durch Gesetz vom 31. August 1993 (Brem.GBl. S. 277) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Die Änderung des Teilabfallentsorgungsplanes des Landes Bremen für die Entsorgung von Bauabfällen vom 1. November 1995 (Brem.ABl. S. 871) wird für verbindlich erklärt.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 21. November 1995
Der Senat
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