Verordnung über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen in Verfahren nach den §§ 21 und 22 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 14. Dezember 2004
Verordnung über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen in Verfahren nach den §§ 21 und 22 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen