Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vom 14. Mai 1974
Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) sind die Gewerbeaufsichtsämter.
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Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1974 in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 14. Mai 1974
Der Senat
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