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Aufgrund des § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst vom 22. Juni 1993 (Brem.GBl. S. 221 - 301-b-5), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 199) geändert worden ist, wird nach Anhörung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und im Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft verordnet:
Diese Verordnung bestimmt Gegenstände und Umfang der Schwerpunktbereiche in den Schwerpunkten:
Wirtschaftsrecht/Bürgerliches Recht
Kriminalwissenschaften/Strafrecht
Öffentliches Recht
Arbeitsrecht/Sozialrecht
jeweils mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen - einschließlich geschlechtsspezifischen - wirtschaftlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen sowie einschließlich der rechtswissenschaftlichen Methoden.
Im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht/Bürgerliches Recht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:
Zivilistischer Verbraucherschutz
Vertragsrechtlicher Verbraucherschutz einschließlich des AGBG und der weiteren privatrechtlichen Sondergesetzgebung
Deliktsrechtlicher Verbraucherschutz unter besonderer Berücksichtigung der Produkthaftpflicht
Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz
Verfahrensrechtliche Sonderregeln
Diskriminierungsaspekte im Verbraucherschutz
Patientenschutz
Klientenschutz
Wirtschaft und Wettbewerb
Recht und wettbewerbliche Wirtschaftsformen
Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht einschließlich des unternehmensbezogenen Steuerrechts und der Grundlagen der Bilanzkunde
Kartell-, Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Deliktsrechtlicher Wettbewerbs- und Unternehmensschutz
zugehöriges Verfahrensrecht einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes
Bank- und Kreditrecht
Recht des Zahlungsverkehrs
Geld- und Währungsrecht
Bankvertragsrecht
Kreditrecht und Kreditsicherung
Diskriminierungsaspekte im Bank- und Kreditrecht
Wertpapierrecht
Anlegerschutz
Finanzierung und Finanzierungssicherung im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr
Familien-, Geschlechts- und Generationenbeziehungen
Familienrecht einschließlich des familienrechtlichen Verfahrens
Rechtsbeziehungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Erbrecht
Internationales Familienrecht
Vertrags- und Haftungsrecht im europäischen Kontext
Allgemeines Vertrags- und Haftungsrecht unter Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge
Internationales Schuldrecht
Internationales/europäisches Verfahrensrecht
Einheitsrecht
Europäisches Kooperations- und Vertriebsrecht
Im Schwerpunkt Kriminalwissenschaften/Strafrecht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:
Schwere Kriminalität
Ausgewählte Kriminalitätsformen, insbesondere Gewaltkriminalität
Ermittlung, Fahndung, Polizei/Recht des Ermittlungsverfahrens
Beweise, Rechtsbehelfe
Verteidigung
Begutachtung, Prognose, Strafzumessungsrecht
Strafvollzug, Maßregelvollzug, Opferentschädigung
Kriminalpolitik/Strafrechtsreform
jeweils einschließlich der geschlechtsspezifischen Bezüge und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.
Jugendkriminalität/Bagatelldelikte
Erscheinungsformen und Prävention, insbesondere von Eigentums- und Vermögensdelikten
Deliktsstruktur und Zurechnung
Beweise, Rechtsbehelfe
Verteidigung
Verfahrensarten, Erledigungsformen
Diversion, alternative Kriminalpolitik
Jugendrecht, Jugendstrafvollzug
jeweils einschließlich der geschlechtsspezifischen Bezüge und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen,
Im Schwerpunkt Öffentliches Recht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:
Völkerrecht/Europarecht
Grundzüge des Völkerrechts
ausgewählte Politikbereiche des Völkerrechts
Verfassung der Europäischen Union
ausgewählte Gegenstandsbereiche des Europarechts einschließlich der politisch-ökonomischen Grundlagen der internationalen Beziehungen
Diskriminierungsschutz im Völker- und Europarecht
Staats- und Kommunalverwaltung
Finanzverfassung und Grundzüge des Haushaltsrechts
Grundzüge des öffentlichen Dienstrechts
Kommunalrecht
Einrichtungen und Regelungen zur Gleichstellung der Frau
Bauplanungsrecht
Automatisierung und Datenschutz in der Verwaltung
einschließlich des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts sowie der verwaltungswissenschaftlichen Grundlagen.
Umweltrecht
Allgemeines Umweltrecht (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Grundzüge der Umwelthaftung)
anlagenbezogenes Umweltrecht, insbesondere Immissions- und Wasserrecht
produktbezogenes Umweltrecht
Abfallrecht
Raum- und Fachplanungsrecht; Naturschutzrecht
europäisches und internationales Umweltrecht (Grundlagen)
einschließlich des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts sowie der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsverwaltung
Subventionsrecht, Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
Frauenförderung im Wirtschaftsverwaltungsrecht
Recht der Planung und Genehmigung von Anlagen
ausgewählte Probleme des Gewerbe- und Berufsrechts
Grundzüge des Rechts des Europäischen Binnenmarktes und des Außenwirtschaftsrechts
einschließlich des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts sowie der sozialwissenschaftlichen Bezüge.
Im Schwerpunkt Arbeitsrecht/Sozialrecht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:
Arbeitsmarkt, Beschäftigung und industrielle Beziehungen
Arbeits- und Sozialverfassung
Recht des Normalarbeitsverhältnisses und atypische Beschäftigungsverhältnisse
Diskriminierungsverbote und Antidiskriminierungsrecht im Arbeitsverhältnis
Berufliche Bildung
Mitbestimmung und Mitwirkung der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Europäisches Arbeitsrecht
Menschenrechte in abhängiger Beschäftigung
einschließlich der sozialrechtlichen Bezüge, des zugehörigen Prozeßrechts und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.
Soziale Sicherheit
Arbeits- und Sozialverfassung
Sozialverwaltung
Gemeinsame Vorschriften des Sozialrechts
Kernbereiche des Rechts der Sozialleistungen, insbesondere zur Sozialversicherung, der sozialen Förderung und der sozialen Hilfen
Europäisches Sozialrecht
Diskriminierungsschutz im Sozialrecht
einschließlich des Sozialverwaltungsverfahrens- und Sozialgerichtsverfahrensrecht und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über Gegenstände und Umfang der Schwerpunktbereiche der ersten juristischen Staatsprüfung vom 9. September 1988 (Brem.GBl. S. 249 -301-b-4) außer Kraft.
(3) Studierende des Schwerpunktstudiums 1994/95 können an Schwerpunktveranstaltungen teilnehmen, die im Vorgriff auf diese Verordnung bereits im Wintersemester 1994/95 und Sommersemester 1995 angeboten worden sind.
Bremen, den 19. Mai 1995
Der Senator für Justiz und Verfassung