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Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Landesstatistikgesetzes vom 11. Juli 1989 (Brem.GBl. S. 277 - 280-a-1) verordnet der Senat:
(1) Zur Ermittlung der Durchimpfungsrate, deren Kenntnis für gezielte Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens von übertragbaren Krankheiten erforderlich ist, wird im Rahmen des Mikrozensus eine Zusatzbefragung zum Impfstatus der erwachsenen bremischen Bevölkerung durchgeführt.
(2) Die Zusatzbefragung nach Absatz 1 wird mit dem Mikrozensus im Frühjahr 1997 durchgeführt. Zur Kontrolle der Ergebnisse kann eine weitere Zusatzbefragung mit dem Mikrozensus im Frühjahr 1999 durchgeführt werden.
Die Zusatzbefragung nach § 1 Abs. 1 erstreckt sich auf die Impfungen, die nach den vorhandenen Impfpapieren bekannt sind, sowie auf die sicher erinnerbaren Impfungen gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis), Diphtherie und Wundstarrkrampf (Tetanus). Inhalt und Umfang der Zusatzbefragung zur Ermittlung der Durchimpfungsrate der erwachsenen bremischen Bevölkerung ergeben sich aus dem in der Anlage aufgeführten Fragebogen, der für die in § 1 Abs. 2 genannten statistischen Erhebungen Grundlage der Befragung ist.
Die Auswertung der Fragebogen über die freiwillige Zusatzbefragung zur Ermittlung der Durchimpfungsrate der erwachsenen bremischen Bevölkerung erfolgt im Statistischen Landesamt. Das Ergebnis der Zusatzbefragung wird der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie den Gesundheitsämtern im Land Bremen anonymisiert und in Tabellenform übermittelt.
Für die Durchführung der freiwilligen Zusatzbefragung zur Ermittlung der Durchimpfungsrate der erwachsenen bremischen Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus wird den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, die sich (je nach Erhebungsumfang) wie folgt zusammensetzt:
1. Interviewvorbereitung vor Ort je Fall | 0,25 Euro |
2. Interview mit Eintragung aus vorhandenen Impfpapieren | 1,00 Euro |
3. Interview ohne vorhandenen Impfpapiere | 0,75 Euro |
4. Nichtteilnahme an Impfungen | 0,25 Euro |