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Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland vom 15. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 291 - 2191-c-6) verordnet der Senator für Inneres und Sport:
Für die Erteilung der Erlaubnis öffentlicher Lotterien und Ausspielungen nach §§ 6 bis 11 des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland und nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland sowie für die Aufgaben und Befugnisse nach § 12 des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland sind in Abweichung von § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland in der Stadt Bremen das Stadtamt Bremen und in der Stadt Bremerhaven die Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven zuständig. Für die traditionellen Lotterien des Bürgerparkvereins in Bremen und der Bremerhavener Volkshilfe e. V. in Bremerhaven ist der Senator für Inneres und Sport zuständig.