Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
[Änderungsanweisungen zur Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 27. Februar 1978 (Brem.GBl. S. 81 - 221-i-3), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Mai 1993 (Brem.GBl. S. 137, 160).]
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
(1) Diese Verordnung gilt für alle Referendare, die nach dem 31. Juli 1995 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind.
(2) Für Referendare mit einem Zeugnis der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, Schwerpunkt Primarstufe (mit Sekundarstufe I) oder für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, Schwerpunkt Sekundarstufe I (mit Primarstufe) gilt diese Verordnung auch bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst vor dem 1. August 1995.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1995 in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 25. Juni 1996
Der Senat
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