Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen vom 25. April 2017
Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen