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Verordnung zur Anpassung der Zuständigkeiten nach dem Fleischgesetz

Veröffentlichungsdatum:29.07.2013 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 2013, S. 451
Gliederungsnummer:7843-a-2
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Anpassung der Zuständigkeiten nach dem Fleischgesetz vom 16. Juli 2013 (Brem.GBl. 2013, S. 451), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. October 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: FlGZustAnpV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7843-a-2
juris-Abkürzung:FlGZustAnpV BR
Ausfertigungsdatum:16.07.2013
Gültig ab:30.07.2013
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2013, 451
Gliederungs-Nr:7843-a-2
Verordnung zur Anpassung der Zuständigkeiten nach dem Fleischgesetz
Vom 16. Juli 2013
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 13 Absatz 3 Satz 2 des Fleischgesetzes vom 9. April 2008 (BGBl. I S. 714, 1025), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Fleischgesetz

Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 5 und § 5 Absatz 2 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 93 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird auf die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz übertragen.

Artikel 2
Aufhebung bisherigen Rechts

(1) Die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen auf dem Gebiet der Vieh- und Fleischwirtschaft vom 23. Februar 1971 (Brem.GBl. S. 15 7843-a-2) wird aufgehoben.

(2) Die Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz vom 14. Juni 1955 (SABremR 7843-a-1), die zuletzt durch Artikel 125 des Gesetzes vom 18. Dezember 1974 (Brem.GBl. S. 351) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 16. Juli 2013

Der Senat


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