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  • Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB vom 7. Dezember 2021

Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB

Veröffentlichungsdatum:16.12.2021 Inkrafttreten17.12.2021
Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 791
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB vom 7. Dezember 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 791)"

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juris-Abkürzung: AngWoMBestV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AngWoMBestV BR
Ausfertigungsdatum:07.12.2021
Gültig ab:17.12.2021
Gültig bis:31.12.2026
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2021, 791
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets
mit einem angespannten Wohnungsmarkt
in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB
Vom 7. Dezember 2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.12.2021 bis 31.12.2026

Aufgrund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Bestimmung eines Gebietes mit einem angespannten Wohnungsmarkt
nach § 201a Satz 1 BauGB

Als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 Baugesetzbuch wird die Stadtgemeinde Bremen bestimmt.

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§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 7. Dezember 2021

Der Senat

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