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  • Verordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes vom 19. November 1957

Verordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes

Veröffentlichungsdatum:11.12.1957 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1957, S. 157
Gliederungsnummer:5-a-2
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes vom 19. November 1957 (Brem.GBl. 1957, S. 157), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. October 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: SchBerGDV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 5-a-2
juris-Abkürzung:SchBerGDV BR
Ausfertigungsdatum:19.11.1957
Gültig ab:12.12.1957
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1957, 157
Gliederungs-Nr:5-a-2
Verordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes
Vom 19. November 1957
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Auf Grund des § 17 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) verordnet der Senat:

§ 1

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ist für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen zuständig für die Festsetzung der Entschädigung nach dem Schutzbereichgesetz.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 19. November und bekanntgemacht am 11. Dezember 1957.


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