Verordnung zur Festsetzung der Finanzierungsquote
zur Kostenbeteiligung der Freien Hansestadt Bremen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe
an den Nettosozialhilfekosten der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven als örtliche Träger der Sozialhilfe
(Finanzierungsquotenverordnung Sozialhilfe SGB XII - FQuotenVO SGB XII)
Vom 29. November 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2027
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2027 außer Kraft.
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