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Verordnung zur Neustrukturierung der bremischen Finanzverwaltung

Veröffentlichungsdatum:24.06.2003 Inkrafttreten25.06.2003
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 279
Gliederungsnummer:60-l-1
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Neustrukturierung der bremischen Finanzverwaltung vom 16. Juni 2003 (Brem.GBl. 2003, S. 279)"

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juris-Abkürzung: FinVwNStruktV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-1
juris-Abkürzung:FinVwNStruktV BR
Ausfertigungsdatum:16.06.2003
Gültig ab:25.06.2003
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 279
Gliederungs-Nr:60-l-1
Verordnung zur Neustrukturierung der bremischen Finanzverwaltung
Vom 16. Juni 2003
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund

1.

des § 2a Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 4 und des § 17 Abs. 2 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427), das durch Artikel 8d des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I. S. 4621) geändert worden ist,

2.

des § 387 Abs. 2 Satz 4 und des § 409 Satz 2 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866), das durch Artikel 8c des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621) geändert worden ist, auch in Verbindung mit anderen hierauf verweisenden Rechtsvorschriften,

3.

des § 15 Abs. 2 Satz 2 des Kraftfahrtzeugsteuergesetzes 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2002 (BGBl. 3818),

verordnet der Senat:

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Artikel 1
Verordnung über die Auflösung der Oberfinanzdirektion Bremen

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Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Bildung
eines vorläufigen Gutachterausschusses

[Änderungsanweisungen zur Verordnung über die Bildung eines vorläufigen Gutachterausschusses vom 2. Februar 1951 (SaBremR 60-e-1).]

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Artikel 3
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
zur Regelung von Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung (FaZuErmV)

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Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

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Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 16. Juni 2003

Der Senat

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