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Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDÜV) vom 19. Oktober 2017

Amtliche Abkürzung:MeldDÜV
Ausfertigungsdatum:19.10.2017
Gültig ab:25.10.2017
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2017, 425
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten
(MeldDÜV)
Vom 19. Oktober 2017

Änderungshistorie

Änderungen:

1.

§§ 33, 40 und 45 geändert sowie §§ 20a, 50a und 50b eingefügt durch Verordnung vom 25. Oktober 2018 (Brem.GBl. S. 463)

2.

§ 47 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

3.

§ 13 geändert, § 20a wird zu § 21, neuer § 22 eingefügt, Abschnitt 3 neu gefasst durch Verordnung vom 8. März 2023 (Brem.GBl. S. 217)

4.

§§ 13 und 22 geändert durch Verordnung vom 8. August 2024 (Brem.GBl. S. 669)

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