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  • Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers vom 1. April 2025

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers

Veröffentlichungsdatum:01.04.2025 Inkrafttreten02.04.2025
Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 120
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers vom 1. April 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 120)"

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juris-Abkürzung: ComCourtZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ComCourtZustV BR
Ausfertigungsdatum:01.04.2025
Gültig ab:02.04.2025
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2025, 120
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers
Vom 1. April 2025
Zum 18.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 119b Absatz 5 und des § 184a Absatz 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Übertragung von Zuständigkeiten

Die in § 119b Absatz 1 und 4 und § 184a Absatz 1 enthaltenen Ermächtigungen werden auf die Senatorin oder den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.

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§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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