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Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung im Bereich der Prostitution

Veröffentlichungsdatum:17.01.2014 Inkrafttreten18.01.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 12
Gliederungsnummer:45-g-2
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung im Bereich der Prostitution vom 7. Januar 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 12)"

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juris-Abkürzung: ProstErmÜV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-g-2
juris-Abkürzung:ProstErmÜV BR
Ausfertigungsdatum:07.01.2014
Gültig ab:18.01.2014
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 12
Gliederungs-Nr:45-g-2
Verordnung zur Übertragung
einer Ermächtigung im Bereich der Prostitution
Vom 7. Januar 2014
Zum 20.12.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des Artikels 297 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469; 1975 I S. 1916; 1976 I S. 507), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2756) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung nach Artikel 297 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch wird für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven auf den Magistrat der Stadt Bremerhaven übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 7. Januar 2014

Der Senat

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