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  • Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 31. August 2004

Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Arbeitsgerichtsgesetz

Veröffentlichungsdatum:10.09.2004 Inkrafttreten11.09.2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.09.2004 bis 16.12.2006Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 445
Gliederungsnummer:32-a-4

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juris-Abkürzung: ArbGGErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 32-a-4
juris-Abkürzung:ArbGGErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:32-a-4
Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
Vom 31. August 2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.09.2004 bis 16.12.2006

V aufgeh. durch § 2 Abs. 2 Nr. 9 der Verordnung vom 5. Dezember 2006 (Brem.GBl. S. 485)

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Auf Grund des § 20 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974) geändert worden i st, wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 31. August 2004

Der Senat

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