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Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Wohnungsraumförderungsgesetz

Veröffentlichungsdatum:30.05.2003 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 277
Gliederungsnummer:233-b-7
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Wohnungsraumförderungsgesetz vom 20. Mai 2003 (Brem.GBl. 2003, S. 277), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. October 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: WoFGErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 233-b-7
juris-Abkürzung:WoFGErmÜtrV BR
Ausfertigungsdatum:20.05.2003
Gültig ab:31.05.2003
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 277
Gliederungs-Nr:233-b-7
Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung
nach dem Wohnungsraumförderungsgesetz
Vom 20. Mai 2003
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Auf Grund des § 9 Abs. 3 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2690) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1
Zuständigkeit

Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes wird auf die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau übertragen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 20. Mai 2003

Der Senat


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