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  • Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:07.06.1993 Inkrafttreten11.11.2020 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 155
Gliederungsnummer:9240-a-2
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 155), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. October 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: PBefGErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 9240-a-2
juris-Abkürzung:PBefGErmÜtrV BR
Ausfertigungsdatum:18.05.1993
Gültig ab:08.06.1993
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1993, 155
Gliederungs-Nr:9240-a-2
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
des Personenbeförderungsgesetzes
Vom 18. Mai 1993
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 47 Abs. 3 Satz 2 und des § 51 Abs. 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1379) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

Die Ermächtigung, für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen durch Rechtsverordnung

1.

den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes zu regeln (§ 47 Abs. 3 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes),

2.

Beförderungsentgelte und -bedingungen festzusetzen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes)

wird für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen auf die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven auf den Magistrat der Stadt Bremerhaven übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 9. Dezember 1985 (Brem.GBl. S. 237 - 9240-a-2) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 18. Mai 1993

Der Senat


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