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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen

Veröffentlichungsdatum:19.11.2018 Inkrafttreten20.11.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 20.11.2018 bis 16.05.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2018, S. 462

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juris-Abkürzung: LwGerZustErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:LwGerZustErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich
der gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen
Vom 13. November 2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 20.11.2018 bis 16.05.2019

V aufgeh. durch § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Verordnung vom 23. April 2019 (BremGBl. S. 287)

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Aufgrund des § 8 Satz 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen gemäß des § 8 Satz 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 13. November 2018

Der Senat

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