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  • Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz vom 28. Oktober 2008

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz

Veröffentlichungsdatum:07.09.2008 Inkrafttreten28.07.2015 Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 339
Gliederungsnummer:211-a-5
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz vom 28. Oktober 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 339), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02. August 2016 (Brem.GBl. S. 434)"

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juris-Abkürzung: PersStdGErmÜV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 211-a-5
juris-Abkürzung:PersStdGErmÜV BR
Ausfertigungsdatum:28.10.2008
Gültig ab:08.11.2008
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 339
Gliederungs-Nr:211-a-5
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz
Vom 28. Oktober 2008
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Aufgrund des § 74 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

Der Senat überträgt auf den Senator für Inneres die Ermächtigungen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 des Personenstandsgesetzes, durch Rechtsverordnung

1.

die Bestellung der Standesbeamten und die fachlichen Anforderungen an diese Personen zu regeln,

2.

die Aufbewahrung der Zweitbücher und Sicherungsregister zu regeln,

3.

die Aufbewahrung der Sammelakten zu regeln,

4.

die elektronische Erfassung und Fortführung der Personenstandsbücher (§ 76 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes) zu regeln.


§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 28. Oktober 2008

Der Senat


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