Sie sind hier:
  • Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 30. Oktober 2018

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 30. Oktober 2018

juris-Abkürzung:ElektAktfErmÜtrV BR
Ausfertigungsdatum:30.10.2018
Gültig ab:15.11.2018
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2018, 445
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
zur elektronischen Aktenführung
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Vom 30. Oktober 2018

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Verordnung vom 05.11.2024 (Brem.GBl. S. 806)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.