Die Kosten der Unterkunft gehören zu den grundlegenden Bedarfen, die bei Bedürftigkeit durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu decken und abzusichern sind. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft soll sich insgesamt sozialverträglich und wirtschaftlich gestalten. Bei der Entscheidung über die Bewilligung von leistungsrechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft sind die Gesamtumstände der Leistungsberechtigten und die Situation am Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Welche Grundsätze für die Bewilligung von Leistungen für die Unterkunft in der Stadt Bremen gelten, wird insbesondere durch Verwaltungsanweisung geregelt.