Es werden Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen im Rahmen des SGB XII anerkannt, weil diese nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt sind. Dazu gehören der Mehrbedarf wegen Alters oder voller Erwerbsminderung, Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Mehrbedarf für behinderte Menschen mit Bezug von Eingliederungshilfe ab Vollendung des 15 Lebensjahres, Ernährungsbedingte Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, Mehrbedarf für die dezentrale Wassererzeugung, Mehrbedarf für die Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern