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Verwaltungsanweisung zu § 42 b SGB XII - Mehrbedarf

Kurzbeschreibung

Es werden Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen im Rahmen des SGB XII anerkannt, weil diese nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt sind. Dazu gehören der Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung, Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen und Bezug von Eingliederungshilfe

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